Wichtige Informationen

  • Auf- und Abbauzeiten

    Ausstellungsdauer, Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten
    Donnerstag - Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
    Sonntag von 09:00 bis 15:00 Uhr

    Aufbauzeiten

    Freitag, 07. September 2012 7.00 bis 21.00 Uhr
    Samstag - Sonntag, 08. September 2012 -
    09. September 2012
    7.00 bis 20.00 Uhr
    Montag - Dienstag, 10. September 2012 -
    11. September 2012
    7.00 bis 21.00 Uhr
    Mittwoch, 12. September 2012 7.00 bis 18.00 Uhr

    Sondervereinbarungen im Hinblick auf die Aufbauzeiten müssen mit dem Veranstalter abgeklärt werden. Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen pro zusätzlichem Auf- und Abbautag EUR 371,– (exkl. 20%) von 8.00 - 18.00 Uhr verrechnen müssen. Für zusätzlich benötigte Stunden werden von 18.00 - 20.00 Uhr € 46.00/Std. (exkl. 20 % MWSt) bzw. ab 20.00 Uhr € 64,00/Std. (exkl. 20 % MWSt.) in Rechnung gestellt. Diese Tagespauschale gilt pro Halle (Halle 1- 9 und Arena) bzw. in der Halle 10 pro Segment. Die Verrechnung erfolgt über die Firma System Standbau Gesellschaft m.b.H.

    Der Aufbaubeginn der Standeinrichtung muss bis spätestens Mittwoch, 12. September 2012, 12.00 Uhr erfolgen.

    Ist die gemietete Standfläche bis zu diesem Termin nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete in Rechnung gestellt wird. Die Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Bei Überschreiten der Aufbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten zu verrechnen.

    Ausstellungszeiten

    Donnerstag, 13. September 2012 9.00 bis 18.00 Uhr - mit Soft-End
    Freitag, 14. September 2012 9.00 bis 18.00 Uhr - mit Soft-End
    Samstag, 15. September 2012 9.00 bis 18.00 Uhr - mit Soft-End
    Sonntag, 16. September 2012 9.00 bis 15.00 Uhr

    Öffnungszeiten für Aussteller

    Donnerstag - Samstag

    13. September 2012 -
    15. September 2012

    8.00 bis 18.30 Uhr
    Sonntag

    16. September 2012

    8.00 bis 15.30 Uhr

    Abbauzeiten

    Die Abbauzeit beginnt sofort nach Beendigung der Veranstaltung.

    Sonntag, 16. September 2012 15.00 bis 22.00 Uhr
    Montag, 17. September 2012 7.00 bis 18.00 Uhr

    Bei Überschreiten der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Standfläche wiederherzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Aus Rücksicht auf das Messegeschehen und die übrigen Aussteller und im Interesse der Besucher ist ein verfrühter Standabbau vor dem offiziellen Messeschluss (15.00 Uhr) nicht erlaubt. Der Stand muß während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.

  • Messebedingungen

  • WLAN Systeme

    Das Messezentrum Salzburg ist mit einem flächendeckenden Wireless-LAN (WLAN) System ausgestattet. Die Nutzung des hauseigenen WLAN-Systems ist nur im Standard 802.11a (5GHz) möglich und kann über das Bestellformular im Technischen Serviceheft bestellt werden.

    Der Aussteller darf eigene WLAN-Systeme ausschließlich im Standard 802.11b (2,4GHz) in Betrieb nehmen, wobei durch entsprechende Positionierung und Konfiguration sichergestellt werden muss, dass keine anderen Systeme, insbesondere die des Veranstalters und des Messezentrums Salzburg gestört werden. Im Falle einer Störung hat der Veranstalter das Recht die Abschaltung von hausfremden WLAN-Systemen durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen.

    Der technisch einwandfreie Betrieb von WLAN-Systemen kann aufgrund physikalisch bedingter Beschränkungen der WLAN-Technologie grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Es wird daher empfohlen einen verkabelten LAN-Anschluss über das Bestellformular im technischen Serviceheft zu bestellen.

    Genauere Informationen finden Sie in den Richtlinien für den Betrieb von LAN und WLAN Systemen für Aussteller im Messezentrum Salzburg und in der Salzburg Arena.

  • Rauchverbot im Messezentrum Salzburg

    Generelles Rauchverbot in den Messehallen – Zwingende Benutzung der Raucherzonen
    Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Gesetz kommt damit auch im Messezentrum Salzburg vollinhaltlich zur Anwendung. Wir bitten Sie zu beachten, dass am gesamten überdachten Gelände absolutes Rauchverbot herrscht. Nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien ist das Rauchen erlaubt. Im Messezentrum Salzburg befinden sich diese Raucherzonen im Innenhof oder vor den Beladetoren der Hallen. Die Flächen vor den Haupteingängen sind keine Raucherzonen! Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht mehr geraucht werden darf.

    Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor! Damit ist ab sofort auch jene Übergangsregelung obsolet geworden, die ein Rauchen an Messeständen unter gewissen Umständen bis dato erlaubt hat. Dieser Zustand wurde in der Zwischenzeit von einer Vielzahl von Nichtrauchern gezielt zur Anzeige gebracht, worauf die Behörde uns als Veranstalter in die Pflicht genommen hat und eine strikte Einhaltung der Gesetze fordert. Wir möchten Sie daher bitten, diese klare gesetzliche Bestimmung auch im Sinne des Nichtraucherschutzes konsequent einzuhalten.

  • Sicherheitsbestimmungen

    Elektroanlagen / Standinstallationen

    • Anlagen und Geräte müssen den derzeit gültigen Vorschriften des ÖVE (ETG, ETV, NspGV etc.) und des örtlichen EVU entsprechen.
    • Elektroinstallationen innerhalb des Standes können durch ausstellereigene Elektrofachkräfte oder von konzessionierten Fachfirmen entsprechend der derzeit gültigen ÖVE – Bestimmungen ausgeführt werden. Vor Zuschaltung der Stromversorgung ist die fachgerechte Ausführung durch einen Abnahmebefund bei der Info-Mitte zu bestätigen und vor Ort vorzulegen.
    • Bei Verwendung von Leuchtröhren mit einer Nennspannung über 1000 Volt sind die technischen Unterlagen und Prüfbescheide des Errichters bzw. Herstellers zum Zeitpunkt der Veranstaltungsabnahme vorzulegen.
    • Beleuchtungskörper sind im Handbereich der Verkehrswege (Gänge) nicht zulässig. Angehängte Beleuchtungskörper sind gewichtsunabhängig durch zwei von einander unnabhängigen Aufhängevorrichtungen zu sichern. Der Einsatz von Kabelbindern aus Kunststoff zur Befestigung von Beleuchtungskörper und anderen Bauteilen ist nicht gestattet.
    • Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen oder von Lampenteilen verhindert. Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien (Kennzeichnung der Leuchte beachten) einzuhalten.
    • Offene Lusterklemmen (Klemmstellen) sind unzulässig. Das Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen zu erfolgen.
    • Für sämtliche Anlagen wird ein FI – Schutzschalter (RCD) mit einem Nennstrom von 30mA verbindlich vorgeschrieben.

    Sicherheitseinrichtungen:
    Feuermelder, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Hydranten- Feuerlöscherkästen und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verbaut, verstellt oder als Dekorationsgegenstand genutzt
    werden und müssen jederzeit klar ersichtlich, erkennbar sowie uneingeschränkt benutzbar sein. Die in den Hallen angebrachten Hydrantenkästen dienen ausschließlich zur Brandbekämpfung und dürfen nur zu dieser verwendet werden. Die Hallen 02 – 03 05 - 06 sowie das Foyer B sind mit einer automatischen Sprinkleranlage versehen. Die Standgestaltung muss so beschaffen sein, dass die in den angeführten Hallen vorhandenen Sprinkleranlagen nicht unwirksam bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
    Hallengänge, Notausgänge:
    Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden dürfen (z.B. Schlitten von div. Maschinen, Fahnen, etc.).
    Feuerwehrzonen
    Die ausgewiesenen Feuerwehrzonen sowie die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrts- und Bewegungszonen für die Feuerwehr sind ständig für den gesamten Zeitraum Aufbau – Messe – Abbau so freizuhalten, dass ein ungehindertes Zufahren der Einsatzfahrzeuge sichergestellt ist. Bitte halten Sie die Parkverbote in den Lade- und Feuerwehrzonen unbedingt ein. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Wir haben als Veranstalter darauf keinen Einfluss. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der behördlichen Auflagen.

    Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Parkplatz-Personals, um einen raschen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:
    Feuerpolizeiliche Auflagen:
    Wir möchten darauf hinweisen, dass die zur Dekoration verwendeten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen müssen. Die Ausstattungsstoffe müssen den brandschutztechnischen Bestimmungen (B1 = schwer brennbar, Q1 = schwach qualmend und Tr = nicht tropfend) entsprechen. Leicht brennbare Materialien wie naturbelassenes Stroh, Heu und Rindenmulch sind grundsätzlich nicht erlaubt, bedürfen der Imprägnierung und müssen bei der Messeleitung im Vorfeld angemeldet werden (Feuerlöscher am Stand). Ausgestellte Kerzen dürfen grundsätzlich nicht entzündet werden, Holzwolle zur Dekoration ist verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Druckgaspackungen (z.B. Spraydosen) dürfen nicht in Originalgebinden auf den Messeständen präsentiert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Exponate nur als leere Attrappen – Gebinde zum Einsatz kommen.

  • Versicherungsbedingungen

  • Allgemeine Transportversicherungsbedingungen

  • Transportbedingungen für Messen und Ausstellungen